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Teilnahme- und Stornobedingungen – Popharmonika Workshop

 

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung gibt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer eine verbindliche Anmeldung zum Workshop ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter zustande.

Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden grundsätzlich nach Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben.

 

2. Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen.

Bei einer Anmeldung weniger als 14 Tage vor dem Workshoptermin ist die Teilnahmegebühr unmittelbar nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, zu bezahlen.

Findet der Workshop bereits vor Ablauf dieser 3 Werktage statt, ist ein Zahlungsbeleg zum Workshop mitzubringen oder vorab per E-Mail zu übermitteln.

3. Stornierung

Stornierungen müssen in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Für die Berechnung der Stornofrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Veranstalter maßgeblich.

Es gelten folgende Stornobedingungen:

  • Bis einschließlich 10 Tage vor dem Workshoptermin: vollständige Rückerstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühr.

  • 8 bis 9 Tage vor dem Workshoptermin: Rückerstattung von 50 % der Teilnahmegebühr.

  • 7 Tage oder weniger vor dem Workshoptermin: keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

4. Nichterscheinen

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Die Möglichkeit, den gebuchten Teilnahmeplatz auf eine andere Person zu übertragen, bleibt davon unberührt.

 

5. Übertragung der Teilnahme

Die gebuchte Teilnahme kann jederzeit auf eine andere Person übertragen werden.

In diesem Fall ist der Veranstalter vor Beginn des Workshops über die Änderung zu informieren und der Name der Ersatzperson bekannt zu geben. Die Ersatzperson muss die für den jeweiligen Workshop angegebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

 

6. Krankheit und besondere Härtefälle

Auch im Krankheitsfall gelten grundsätzlich die oben genannten Stornobedingungen.

In besonderen Härtefällen kann nach individueller Vereinbarung eine abweichende Regelung oder Kulanzlösung angeboten werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

 

7. Teilnehmerzahl

Die Durchführung des Workshops kann vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht werden. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, den Workshop abzusagen. Bereits geleistete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig rückerstattet.

Die Teilnehmerzahl pro Workshop ist begrenzt. Wird die maximale Teilnehmerzahl erreicht, werden weitere Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs auf eine Warteliste gesetzt.

Wird ein Teilnahmeplatz frei, wird dieser grundsätzlich in der Reihenfolge der Warteliste angeboten.

Bei ausreichender zusätzlicher Nachfrage kann der Veranstalter einen weiteren Workshoptermin anbieten. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Zusatztermins besteht nicht.

8. Absage durch den Veranstalter und höhere Gewalt

Sollte der Workshop aufgrund von Krankheit des Veranstalters, höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände nicht stattfinden können, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

Kann kein Ersatztermin angeboten werden oder ist eine Teilnahme am angebotenen Ersatztermin nicht möglich, wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr vollständig rückerstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen im Zusammenhang mit der Teilnahme entstandenen Kosten, bestehen nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

9. Organisatorische Änderungen

Organisatorisch notwendige Änderungen des zeitlichen Ablaufs, des Veranstaltungsortes oder einzelner Programmpunkte bleiben vorbehalten, sofern dadurch der wesentliche Charakter und Inhalt des Workshops nicht verändert wird.

 

10. Teilnahmevoraussetzungen

Die in der jeweiligen Workshopbeschreibung angegebenen Teilnahmevoraussetzungen, insbesondere hinsichtlich Spielerfahrung und benötigter Instrumentenstimmung, sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor der Anmeldung zu beachten.

Für Nachteile, die daraus entstehen, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr verlangt werden.

 

11. Workshopunterlagen und Urheberrecht

Vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Skripten, Übungen, Grafiken, Noten, Lernunterlagen und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestimmt.

Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, gewerbliche Nutzung oder der Weiterverkauf der Unterlagen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

 

12. Bild-, Video- und Tonaufnahmen

Video- und Tonaufzeichnungen des Workshops oder wesentlicher Teile davon sind ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

Kurze private Aufnahmen können nach vorheriger Absprache erlaubt werden.

13. Gesetzliches Rücktrittsrecht bei Online-Anmeldung

Bei online abgeschlossenen Verträgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).

Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Soweit der gebuchte Workshop unter diese gesetzliche Ausnahme fällt, besteht daher kein zusätzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht. Die in diesen Teilnahme- und Stornobedingungen eingeräumten Stornierungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt.

Soweit im konkreten Fall zwingend ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, bleibt dieses unberührt.

13. Speisen und Getränke

Speisen und Getränke sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu bezahlen.

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